Allgemeine Geschäftsbedingungen der Detektei Mario Surek
Die Detektei ist verpflichtet, den ihr erteilten Auftrag nach
bestem Wissen und Können zu erfüllen. Art und Weise der Auftragsdurchführung
bestimmt die Detektei nach pflichtgemäßem Ermessen, sowie im Einvernehmen mit
dem Auftraggeber.
Die Detektei ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages
Mitarbeiter bzw. Kollegen anderweitiger Detekteien sowie Gewährspersonen zu bedienen.
Eine Gewähr für ein bestimmtes Ermittlungsergebnis wird nicht übernommen.
Die Detektei wird über alles, was ihr aufgrund des Auftrages zur Kenntnis gelangt,
Schweigen gegenüber Dritten bewahren. Anspruch auf Bekanntgabe von Informationsquellen
hat der Auftraggeber nicht. Der Auftraggeber haftet bei vereinbarungswidriger Weitergabe
eines Berichtes an Dritte. Berichte und Mitteilungen erfolgen in Wahrnehmung berechtigter
Interessen des Auftraggebers und sind streng vertraulich zu behandeln, als Ausnahme gilt
nur die Beweislegung vor einem Gericht.
Im Rahmen eines erteilten Auftrages darf die Detektei niemals gegen die Interessen des
Auftraggebers tätig werden. Der Auftraggeber kann jederzeit, bei Vorliegen eines wichtigen
Grundes, den Auftrag stornieren. Ergibt sich im Laufe der Durchführung eines Auftrages eine
Interessenkollision (bewusste Irreführung des Auftraggebers), kann die Detektei den
Auftrag beenden. Bei vorzeitiger Kündigung des Auftrages hat der Auftraggeber sämtliche bis
dahin angefallenen Kosten zu tragen. Der Auftraggeber versichert mit seiner Unterschrift,
dass seine Angaben bezüglich des berechtigten Interesses (§ 32 Abs. 2 BDSG) an der
Auftragsdurchführung den Tatsachen entsprechen und dass keine gesetzeswidrigen, sittenwidrigen
oder staatsgefährdenden Ziele verfolgt werden.
Bei Auftragsannahme kann eine Kostengrenze vereinbart werden. Ist diese erreicht, bevor der
Sachverhalt geklärt bzw. die Ermittlungen abgeschlossen sind, wird mit dem Auftraggeber
Rücksprache genommen, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Eine angemessene Vorschusszahlung
kann bei Auftragserteilung vereinbart werden. Nacht, Sonn- und Feiertagszuschläge werden
grundsätzlich bei Ermittlungen nicht erhoben. Nach erbrachter Leistung erteilte Rechnungen
sind sofort zur Zahlung fällig, sofern nicht Ratenzahlungen vereinbart wurden. Kommt der
Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug, so werden bankübliche Zinsen berechnet.
Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Form.
Erfüllungsort ist der Sitz der Detektei. Besonderer Gerichtsstand ist gemäß § 29 ZPO der Erfüllungsort.
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